Bei uns im Kleingartenverein Averbruch e.V. werden Gärten neu verpachtet.

Bisherige Pächter geben ihren Garten aus Altersgründen oder aufgrund fehlender Zeit oder Interesse wieder ab.

Wie kommen Sie also nun an einen Pachtgarten?

Zuerst erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Vorstand des KGV und zwar persönlich an ausgewählten Terminen im Büro oder per Mail oder telefonisch.

Danach erfolgt eine Aufnahme in die Bewerberliste. Hierzu müssen wir uns auf jeden Fall persönlich treffen, da wir diverse Daten von Ihnen brauchen und Sie eine Unterschrift leisten müssen.

Dann heißt es erstmal warten (leider).

Irgendwann melden wir uns bei Ihnen und Sie bekommen dann einen neu zur Verpachtung anstehenden Garten präsentiert. Sollte er Ihnen gefallen, finden weitere Gespräche mit dem bisherigen Pächter und dem Vorstand statt.

Welche Kosten kommen im Rahmen der Neuverpachtung auf Sie zu?

Im Rahmen eines Pächterwechsels erfolgt eine sogenannte Wertermittlung durch ausgebildete Fachberater des Stadtverbandes. Dort wird der aktuelle Wert des Garten ermittelt. Die Kosten der Wertermittlung trägt der scheidende Pächter. Werthaltig sind i.d.R. die Laube und Anpflanzungen und ggf. Inventar. Dieser Wert ist dann Grundlage für die Abstandszahlung, die Sie an den bisherigen Pächter zu zahlen haben.

Wie geht es weiter?

Sie schließen einen Pachtvertrag mit dem Stadtverband der Kleingärtner Dinslaken-Voerde e.V. und werden Mitglied im Kleingärtnerverein Averbruch e.V.. Die vereinbarte Abstandszahlung wird an den bisherigen Pächter gezahlt.

Nachdem nun alle rechtlichen Formalien erledigt sind, bekommen Sie die Schlüssel zu Ihrem Pachtgarten und können sich kleingärtnerisch betätigen.

Mit welchen laufenden Kosten müssen Sie rechnen?

Es fallen Kosten an für die jährliche Pacht, die an die Stadt Dinslaken zu zahlen ist. Dazu der Mitgliedsbeitrag für Verein und Landesverband und die Laubenversicherung; Verbrauchskosten für Strom und Wasser; ggf. Ersatzzahlungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit; Umlagen oder Sonderzahlungen, sofern Sie anfallen (z.B. Tausch der Wasseruhren oder Zählergebühr/Stromschwund).